Psycheia Praxis

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Honorare

Diese Leistungen sind gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit

FAQ / häufig gestellte Fragen
Sie können uns zu einer Vielzahl von Themen fragen, sei es zu unseren Ansätzen, den Kosten, unseren Fachbereichen oder wie wir Ihre Privatsphäre schützen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben – wir sind für Sie da.
Was habe ich davon Selbstzahler zu sein?
Die Selbstfinanzierung einer Reihe von Gespräche mit einem Psychologen hat einige Vorteile.

  • Flexiblere Termingestaltung:Selbstzahler können ihre Termine freier gestalten, da sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen gebunden sind. Sie können selbst entscheiden, wie oft sie zur Beratung gehen und in welchen Abständen sie die Termine wahrnehmen. Auch kurzfristige Vereinbarungen sind möglich.
  • Keine Wartezeiten:Selbstzahler müssen nicht lange auf einen Termin warten. In der Regel ist die Wartezeit nicht länger als zwei Wochen.
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit:Die Kosten für eine selbstfinanzierte Psychotherapie sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
  • Keine Diagnose, keine Risikozuschläge:Selbstzahler-Beratungen verzichten auf Diagnosen, da psychische Probleme und Symptome eher als Ergebnis eines gestörten Ganzen und weniger als Pathologie/Krankheit der Person angesehen werden. Deshalb gibt es keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse und Selbstzahler werden nicht als „psychisch erkrankt“ bzw. „psychisch vorerkrankt“ erfasst. Dies kann finanzielle Vorteile bei einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung haben, da Risikozuschläge aufgrund von Psychotherapie entfallen.
  • Kein Hindernis für eine Verbeamtung: Selbstfinanzierte Psychotherapie kann auch bei einer anstehenden Verbeamtung von Vorteil sein. Eine selbstbezahlte psychologische Beratung unterscheidet sich von einer von der Krankenkasse erstatteten Psychotherapie dahingehend, dass keine Diagnosehinterlegung dokumentiert wird, auf die der Amtsarzt bei einer Schweigepflichtentbindung zugreifen könnte.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Die psychologische Beratung kann steuerlich abgesetzt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Steuerberater.

Die Sitzungen werden leider nicht von den öffentlichen Krankenkassen erstattet. Einige private Krankenkassen übernehmen die Kosten für die psychologische Beratung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse.

Bei unbegründetem Fernbleiben von der Sitzung oder bei Absage durch den Patienten weniger als zwei Tage vor dem Sitzungstermin sind 100% der Sitzung fällig.

Mit wie vielen Sitzungen muss ich rechnen?

Das hängt von vielen Faktoren ab.
Es ist möglich, dass wir uns weniger als zehn Sitzungen treffen, um an einem umschriebenen Problem zu arbeiten. Oder wir treffen uns regelmäßig über einen längeren Zeitraum, z. B. ein Jahr, oder länger. Das hängt von den Bedürfnissen und den vereinbarten Zielen ab.

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